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Rechtsprechung
   BGH, 17.05.1983 - 1 StR 246/83   

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https://dejure.org/1983,4723
BGH, 17.05.1983 - 1 StR 246/83 (https://dejure.org/1983,4723)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1983 - 1 StR 246/83 (https://dejure.org/1983,4723)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1983 - 1 StR 246/83 (https://dejure.org/1983,4723)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt der Ablehnung eines Beweisantrags - Form der Ablehnung eines Beweisantrags - Unerreichbarkeit und Bedeutungslosigkeit eines auswärtig lebenden Zeugen - Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags als Revisionsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1983, 359
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.1981 - 1 StR 733/81

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung von Zeugen wegen Unerreichbarkeit

    Auszug aus BGH, 17.05.1983 - 1 StR 246/83
    Zu diesen geforderten Bemühungen hätte es vorliegend gehört, daß die Strafkammer den Versuch unternommen hätte, den Zeugen unter Hinweis auf seine Rechte aus dem Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (EuRHÜbk) vom 20. April 1959 (BGBl II 1964 S. 1369, 1386), in Kraft seit dem 1. Januar 1977 (BGBl II 1976, S. 1778) zu laden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1981 - 1 StR 733/81 = NStZ 1982, 171 und Beschluß vom 28. Januar 1981 - 3 StR 483/80 - NStZ 1981, 146).
  • BGH, 28.01.1981 - 3 StR 483/80

    Verfolgungshindernisse und Hafthindernisse bei Zeugen, gegen die im Inland ein

    Auszug aus BGH, 17.05.1983 - 1 StR 246/83
    Zu diesen geforderten Bemühungen hätte es vorliegend gehört, daß die Strafkammer den Versuch unternommen hätte, den Zeugen unter Hinweis auf seine Rechte aus dem Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (EuRHÜbk) vom 20. April 1959 (BGBl II 1964 S. 1369, 1386), in Kraft seit dem 1. Januar 1977 (BGBl II 1976, S. 1778) zu laden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1981 - 1 StR 733/81 = NStZ 1982, 171 und Beschluß vom 28. Januar 1981 - 3 StR 483/80 - NStZ 1981, 146).
  • BGH, 19.04.1983 - 1 StR 215/83

    Beweiserhebungsanspruch eines Angeklagten

    Auszug aus BGH, 17.05.1983 - 1 StR 246/83
    Dem tritt der Senat - auch unter Bezugnahme auf seinen Beschluß vom 19. April 1983 (1 StR 215/83) - bei.
  • BGH, 19.03.2013 - 3 StR 26/13

    Unzulässigkeit der Verlesung von Vernehmungsniederschriften als Gedächtnisstütze

    Die Vorschrift ist nur anwendbar, wenn es sich bei dem Zeugen, dessen Gedächtnis unterstützt werden soll, um dieselbe Person handelt, deren Aussage in dem zu verlesenden Protokoll festgestellt wurde (BGH NStZ 1984, 17).

    Verhörspersonen können die darüber aufgenommenen Niederschriften zwar vorgehalten werden, sie dürfen aber nicht, wie hier, zum ergänzenden Urkundenbeweis bei Erinnerungsmängeln benutzt werden (vgl. BGH NStZ 1984, 17; Diemer in KK StPO, 6. Aufl. § 253 Rdn. 3).

  • KG, 24.06.2021 - 3 Ws (B) 131/21

    Vorsätzlicher Rotlichtverstoß

    Solche können darin begründet sein, dass die Beweiswürdigung unklar, lückenhaft oder widersprüchlich ist, ferner gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstößt (BGH NStZ 1984, 17 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 25.01.2017 - 53 Ss 74/16

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Durchführung einer Wahllichtbildvorlage mit

    Solche Fehler können darin begründet sein, dass die Beweiswürdigung unklar, unvollständig bzw. lückenhaft oder widersprüchlich ist, ferner gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstößt oder die erhobenen Beweise eine Überführung des Täters nicht zulassen (vgl. BGH NStZ 1984, 17 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 1 OLG 53 Ss OWi 684/20

    Informationsanspruch des Betroffenen, rechtzeitige Geltendmachung, Messunterlagen

    Solche Fehler können darin begründet sein, dass die Beweiswürdigung unklar, unvollständig bzw. lückenhaft oder widersprüchlich ist, ferner gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH NStZ 1984, 17 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 22.09.2009 - 1 Ss 74/09

    Verstoß gegen Vermummungsverbot

    Solche Fehler können darin begründet sein, dass die Beweiswürdigung unklar, unvollständig bzw. lückenhaft oder widersprüchlich ist, ferner gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH NStZ 1984, 17 m. w. N.).
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 837/82

    Geltung des Grundsatzes der Bescheidung des Hilfsbeweisantrages in den

    Allerdings darf das Gericht von einer antragsgemäß beschlossenen Beweisaufnahme nicht ohne weiteres, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Grund eines neuerlichen, nach Anhörung der Beteiligten zu erlassenden (§ 33 Abs. 1 StPO) und zu begründenden Beschlusses (§ 244 Abs. 6 StPO) absehen (RGSt 57, 165 f; RG JW 1927, 2706 f mit Anmerkung Mannheim; RG JW 1931, 1610 f mit Anmerkung Bohne; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 19. April 1983 - 1 StR 215/83 - und 17. Mai 1983 - 1 StR 246/83 - Alsberg/Nüse/Meyer, Beweisantrag, 5. Aufl. S. 773).
  • OLG Brandenburg, 24.02.2010 - 53 Ss 9/10

    Steuerhehlerei: Handel mit unversteuerten und unverzollten Zigaretten

    Solche Fehler können darin begründet sein, dass die Beweiswürdigung unklar, unvollständig bzw. lückenhaft oder widersprüchlich ist, ferner gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH NStZ 1984, 17 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 01.04.2020 - 53 Ss 35/20

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen

    Solche Fehler können darin begründet sein, dass die Beweiswürdigung unklar, unvollständig bzw. lückenhaft oder widersprüchlich ist, ferner gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH NStZ 1984, 17 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 27.04.2020 - 53 Ss OWi 174/20

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen hinsichtlich einer vorsätzlich

    Solche Fehler können darin begründet sein, dass die Beweiswürdigung unklar, unvollständig oder widersprüchlich ist, ferner gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH NStZ 1984, 17 m. w. N.).
  • BGH, 25.09.2001 - 1 StR 264/01

    Aufklärungspflicht; Beweisantrag (Unzulässigkeit); Verlesung des Protokolls über

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs kommt die Verlesung der früheren Aussage nur in Betracht, "nachdem Vorhalte aus dem Protokoll weder eine Übereinstimmung der gegenwärtigen Aussage mit dem Inhalt des Protokolls bewirkt noch dazu geführt haben, daß der Zeuge bekundete, bei der Aufnahme des Protokolls abweichend von seiner gegenwärtigen Aussage tatsächlich das im Protokoll Festgehaltene ausgesagt zu haben" (vgl. BGHSt 20, 160, 162; BGH, Urt. vom 2. März 1983 - 2 StR 744/82, teilweise wiedergegeben in NStZ 1984, 17).
  • OLG Brandenburg, 22.04.2009 - 1 Ss 16/09

    Betrug: Unberechtigter Bezug von Trennungsgeld während Tätigkeit als

  • OLG Brandenburg, 07.02.2001 - 1 Ss 87/00

    Verwendung von Kennzeichen; Verfassungswidrige Organisation; Freispruch;

  • BGH, 10.12.1986 - 2 StR 614/86

    Zeuge - Beweiswürdigung - Randgeschehen

  • OLG Brandenburg, 27.10.2014 - 53 Ss OWi 529/14

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Prozessuale Überholung des

  • BGH, 25.09.2001 - 1 StR 264/01
  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 474/85

    Abänderung des Schuldspruchs mangels einwandfreier Feststellungen zum

  • OLG Brandenburg, 26.10.2014 - 53 Ss OWi 529/14
  • OLG Karlsruhe, 15.05.1997 - 2 Ss 71/97
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Rechtsprechung
   BGH, 23.06.1983 - 4 StR 297/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1940
BGH, 23.06.1983 - 4 StR 297/83 (https://dejure.org/1983,1940)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1983 - 4 StR 297/83 (https://dejure.org/1983,1940)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1983 - 4 StR 297/83 (https://dejure.org/1983,1940)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    "Vernünftige Zweifel" an der Aussagetüchtigkeit eines Zeugen auf Grund der Einnahme von Psychopharmaka und Alkohol - Ablehung eines Hilfbeweisantrages zur Einholung eines psychologischen Sachverständigengutachtens

  • rechtsportal.de

    StGB § 177

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 359
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68

    Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 23.06.1983 - 4 StR 297/83
    Schließlich erschien hier ausnahmsweise (vgl. BGHSt 23, 8, 12; BGH NStZ 1981, 400; BGH bei Holtz MDR 1980, 274) die Beiziehung eines Sachverständigen geboten, weil der Angeklagte wegen einer Potenzminderung nur noch mit Hilfe von eigenen Manipulationen oder solchen seiner Partnerin zu Erektionen, die zum Geschlechtsverkehr ausreichen, kommen kann (UA 4), die Zeugin aber angegeben hatte, sie habe trotz "einverständlich laufenden Geschlechtsverkehrs" (UA 6) von der Erektionsschwäche des Angeklagten nichts bemerkt.
  • BGH, 12.03.1968 - 5 StR 115/68

    Beschränkung der Strafverfolgung auf einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen;

    Auszug aus BGH, 23.06.1983 - 4 StR 297/83
    Entfällt jedoch der gewichtigere Vorwurf, so kann sich aus Absatz 3 Satz 1 des § 154 a StPO, auf den sich die teilweise "Einstellung" richtigerweise hätte stützen müssen, die Notwendigkeit der Wiedereinbeziehung der ausgeschiedenen Gesetzesverletzung ergeben (BGHSt 22, 105, 106; 29, 315, 316; BGH NStZ 1982, 517, 518; KK-Schoreit, § 154 a StPO Rdn, 31; Meyer-Goßner in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 154 a StPO Rdn. 24).
  • BGH, 08.09.1982 - 3 StR 241/82

    Revisionsrechtliche Verfahrensrüge wegen Ablehnungsgesuchs gegen einen Schöffen -

    Auszug aus BGH, 23.06.1983 - 4 StR 297/83
    Entfällt jedoch der gewichtigere Vorwurf, so kann sich aus Absatz 3 Satz 1 des § 154 a StPO, auf den sich die teilweise "Einstellung" richtigerweise hätte stützen müssen, die Notwendigkeit der Wiedereinbeziehung der ausgeschiedenen Gesetzesverletzung ergeben (BGHSt 22, 105, 106; 29, 315, 316; BGH NStZ 1982, 517, 518; KK-Schoreit, § 154 a StPO Rdn, 31; Meyer-Goßner in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 154 a StPO Rdn. 24).
  • BGH, 12.08.1980 - 1 StR 422/80

    Einbeziehung einzelner abtrennbarer Teile einer als fortgesetzte Handlung

    Auszug aus BGH, 23.06.1983 - 4 StR 297/83
    Entfällt jedoch der gewichtigere Vorwurf, so kann sich aus Absatz 3 Satz 1 des § 154 a StPO, auf den sich die teilweise "Einstellung" richtigerweise hätte stützen müssen, die Notwendigkeit der Wiedereinbeziehung der ausgeschiedenen Gesetzesverletzung ergeben (BGHSt 22, 105, 106; 29, 315, 316; BGH NStZ 1982, 517, 518; KK-Schoreit, § 154 a StPO Rdn, 31; Meyer-Goßner in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 154 a StPO Rdn. 24).
  • BGH, 03.06.1981 - 2 StR 170/81

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Sachverständigen für die Beurteilung von

    Auszug aus BGH, 23.06.1983 - 4 StR 297/83
    Schließlich erschien hier ausnahmsweise (vgl. BGHSt 23, 8, 12; BGH NStZ 1981, 400; BGH bei Holtz MDR 1980, 274) die Beiziehung eines Sachverständigen geboten, weil der Angeklagte wegen einer Potenzminderung nur noch mit Hilfe von eigenen Manipulationen oder solchen seiner Partnerin zu Erektionen, die zum Geschlechtsverkehr ausreichen, kommen kann (UA 4), die Zeugin aber angegeben hatte, sie habe trotz "einverständlich laufenden Geschlechtsverkehrs" (UA 6) von der Erektionsschwäche des Angeklagten nichts bemerkt.
  • BGH, 02.11.1984 - 2 StR 112/84

    Verurteilung wegen Steuerhehlerei und Steuerhinterziehung - Hinterziehung von

    Diese von der Staatsanwaltschaft ausgeschiedene Gesetzesverletzung muß gegebenenfalls wieder in das Verfahren einbezogen werden (BGHSt 22, 105, 106; 32, 84 [BGH 15.09.1983 - 4 StR 535/83]; BGH, Beschluß vom 23. Juni 1983 - 4 StR 297/83 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 15.12.1988 - 4 StR 500/88

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Tatschilderung eines Zeugen als Aufgabe des

    Das ist aber anders, wenn der Fall, wie hier, Besonderheiten aufweist (vgl. BGH StV 1983, 359; BGH, Urteil vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 469/79).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.05.1983 - 1 StR 640/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,15155
BGH, 19.05.1983 - 1 StR 640/82 (https://dejure.org/1983,15155)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1983 - 1 StR 640/82 (https://dejure.org/1983,15155)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1983 - 1 StR 640/82 (https://dejure.org/1983,15155)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Bindungswirkung der Überzeugung des Tatrichters für das Revisionsgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 359
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 19.05.1983 - 1 StR 640/82
    Das Revisionsgericht ist in der Regel zwar an die Überzeugung des Tatrichters vom Tatgeschehen gebunden, auch soweit es sich nur um mögliche Schlußfolgerungen tatsächlicher Art handelt (BGHSt 10, 208, 209 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; BGH NJW 1967, 359, 360; MDR 1980, 948, 949).

    Doch hat sich der Tatrichter, wenn mehrere Möglichkeiten gleichermaßen in Betracht kommen, auch mit den Möglichkeiten auseinanderzusetzen, die nach Sachlage mit den festgestellten Beweistatsachen nicht weniger gut zu vereinbaren sind als die von ihm für erwiesen erachtete Möglichkeit (BGHSt 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; BGH, Urt. v. 30. November 1976 - 1 StR 394/76 - bei Holtz MDR 1977, 284; BGH, Urt. v. 1. Dezember 1981 - 1 StR 499/81).

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 19.05.1983 - 1 StR 640/82
    Das Revisionsgericht ist in der Regel zwar an die Überzeugung des Tatrichters vom Tatgeschehen gebunden, auch soweit es sich nur um mögliche Schlußfolgerungen tatsächlicher Art handelt (BGHSt 10, 208, 209 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; BGH NJW 1967, 359, 360; MDR 1980, 948, 949).
  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

    Auszug aus BGH, 19.05.1983 - 1 StR 640/82
    Das Revisionsgericht ist in der Regel zwar an die Überzeugung des Tatrichters vom Tatgeschehen gebunden, auch soweit es sich nur um mögliche Schlußfolgerungen tatsächlicher Art handelt (BGHSt 10, 208, 209 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; BGH NJW 1967, 359, 360; MDR 1980, 948, 949).
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 19.05.1983 - 1 StR 640/82
    Eine Beweiswürdigung, die diesen Grundsatz nicht beachtet, muß als rechtsfehlerhaft beanstandet werden (BGHSt 16, 208, 212 [BGH 23.08.1961 - 2 StR 267/61]; 12, 311, 316).
  • BGH, 11.11.1966 - 4 StR 387/66

    Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage wegen schweren Raubes oder Hehlerei -

    Auszug aus BGH, 19.05.1983 - 1 StR 640/82
    Das Revisionsgericht ist in der Regel zwar an die Überzeugung des Tatrichters vom Tatgeschehen gebunden, auch soweit es sich nur um mögliche Schlußfolgerungen tatsächlicher Art handelt (BGHSt 10, 208, 209 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; BGH NJW 1967, 359, 360; MDR 1980, 948, 949).
  • BGH, 23.08.1961 - 2 StR 267/61

    Beginn der Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt der Deliktsvollendung - Abschluss

    Auszug aus BGH, 19.05.1983 - 1 StR 640/82
    Eine Beweiswürdigung, die diesen Grundsatz nicht beachtet, muß als rechtsfehlerhaft beanstandet werden (BGHSt 16, 208, 212 [BGH 23.08.1961 - 2 StR 267/61]; 12, 311, 316).
  • BGH, 01.12.1981 - 1 StR 499/81

    Verurteilung wegen Begünstigung - Die Rolle des Verwahrungsgehilfen als Beihilfe

    Auszug aus BGH, 19.05.1983 - 1 StR 640/82
    Doch hat sich der Tatrichter, wenn mehrere Möglichkeiten gleichermaßen in Betracht kommen, auch mit den Möglichkeiten auseinanderzusetzen, die nach Sachlage mit den festgestellten Beweistatsachen nicht weniger gut zu vereinbaren sind als die von ihm für erwiesen erachtete Möglichkeit (BGHSt 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; BGH, Urt. v. 30. November 1976 - 1 StR 394/76 - bei Holtz MDR 1977, 284; BGH, Urt. v. 1. Dezember 1981 - 1 StR 499/81).
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 394/76

    Indizien der Täterschaft in einem Mordprozess - Vorliegen von anderen

    Auszug aus BGH, 19.05.1983 - 1 StR 640/82
    Doch hat sich der Tatrichter, wenn mehrere Möglichkeiten gleichermaßen in Betracht kommen, auch mit den Möglichkeiten auseinanderzusetzen, die nach Sachlage mit den festgestellten Beweistatsachen nicht weniger gut zu vereinbaren sind als die von ihm für erwiesen erachtete Möglichkeit (BGHSt 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; BGH, Urt. v. 30. November 1976 - 1 StR 394/76 - bei Holtz MDR 1977, 284; BGH, Urt. v. 1. Dezember 1981 - 1 StR 499/81).
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